Übergangsregelungen des Deutschen Hapkido Bundes e.V. (DHB e.V.)

hinsichtlich der Corona Pandemie in Bezug auf die Wiederaufnahme des aktiven Trainingsbetriebes

1.) Präambel

Die koreanische Kampfkunst ist eine Selbstverteidigungskunst. Beim Training ist Kontakt zwischen den Trainierenden grundsätzlich Trainingsvoraussetzung. In Zeiten der Corona-Pandemie ist eine normale Trainingsdurchführung in der gewohnten Form nicht möglich. Ziel ist es, wieder zu den gewohnten Trainingsmethoden zurückkehren zu können. Beim Hapkido-Training ist es eines der Ziele, neue Techniken zu lernen. Die bereits gelernten Techniken sind durch ständige Übung stets zu verbessern. Die Erhöhung des Niveaus des einzelnen Trainierenden wird dadurch erreicht, dass partnerweise miteinander geübt wird. Die nachfolgenden Ausführungen stellen das Rahmenkonzept des Deutschen Hapkido Bundes e. V. dar, um den Hapkidoin einen schrittweise Wiedereinstieg in den normalen Trainingsbetrieb zu gewährleisten. Diese schrittweise Eröffnung des normalen Trainingsbetriebes beinhaltet den respektvollen Umgang miteinander unter Wahrung des hohen Gutes der Gesundheit aller Hapkidoin.

2.) Der DHB e.V. orientiert sich an den zehn Leitplanken des DOSB,

des Deutschen Olympischen Sportbundes und schlägt den Mitgliedsverbänden und den Vereinen in den Landesverbänden folgendes vor:

a.) Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

b.) Körperkontakte müssen zunächst unterbleiben.
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln oder Umarmen wird in der Gruppe komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, aber auch das partnerweise trainieren mit Kontakt, sollte zunächst unterbleiben.

c.) Mit Freiluftaktivitäten starten
Um den Trainingsbetrieb zunächst wieder zu starten, ist neben Aktivitäten im privaten Bereich auf Gruppentraining im Außenbereich zu verweisen. Im Außenbereich, d. h. auf Sportplätzen, ist das Einhalten von Distanzregeln und das Reduzieren des Infektionsrisikos problemlos möglich. Auf ein Training in der Halle ist zunächst bis auf weiteres zu verzichten.

d.) Hygieneregeln einhalten
Auf Hände waschen und regelmäßiges Desinfizieren ist zu achten.

e.) Vereinsheim und Umkleiden bleiben geschlossen.
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

f.) Fahrgemeinschaften werden vorübergehend ausgesetzt.

g.) Veranstaltungen und Wettbewerbe sind zu unterlassen.
Dies ist nötig, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Es sollten keine Festivitäten und Versammlungen stattfinden. Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen sind untersagt. Dies gilt auch für sportliche Wettbewerbe.

h.) Durch die Bildung von kleineren Trainingsgruppen,
bis zu fünf Personen, die im optimalen Fall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregel erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

i.) Für Angehörige von Risikogruppen
ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Eine Minimierung des Risikos sollte durch die Durchführung von Individualtraining erfolgen.

j.) Die Risiken sind in allen Bereichen zu minimieren.
Es wird an den gesunden Menschenverstand appelliert. Es sollte darauf verzichtet werden, Risiken einzugehen.

3.) Zukunftsausblick

Derzeit ist der Trainingsbetrieb im Freien unter Anleitung eines Übungsleiters möglich. Angestrebt soll dabei eine Gruppengröße von bis zu max. 5 Personen werden; dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Begrüßung und Verabschiedung erfolgen ausschließlich mit einer Verbeugung. Die Matten- Etikette sind auch beim Outdoor Training einzuhalten. Die Trainingsinhalte beschränken sich auf kontaktlose Übungen. Dies heißt derzeit Aufwärmen, Schläge und Tritte sowie Formen. Dabei können sowohl waffenlose- als auch Waffenformen ohne weiteres unter Distanzwahrung geübt werden. Vor dem Training sind die Teilnehmer der Übungseinheiten verpflichtet, sich in einer Teilnehmerliste einzutragen.
Wenn der Schritt zu Partnerübungen gemacht wird, sollte sich jeder einen festen Trainingspartner aussuchen. Das Austauschen der Trainingspartner in der Gruppe ist zu unterlassen. Die Trainingsform der Partnerübung ist erst dann zulässig, wenn die jeweils landesgesetzlichen Regelungen dies erlauben. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt es bei dem Training im Außenbereich unter Wahrung des Abstandes.

Stand: 15.5.2020

Volker Gößling
Präsident des DHB e.V.

Franz-Josef Wolf
Vizepräsident des DHB e.V